Sehr geehrter Herr Gieseler,
vielen Dank für Ihre Anmerkung. Es ist selbstverständlich richtig, dass es sich bei den berufsständischen Versorgungswerke um keinen Durchführungsweg der bAV handelt. Um Missverständnisse zu vermeiden, haben wir den Artikel entsprechend angepasst.
Der Artikel stützt sich auf eine schriftliche Einschätzung des IVFP, aus der Cash-Online zitiert hat. (lk)
Von: klein
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